Sieben Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft wurden im Rahmen einer Sonderaktion der „Aktion T4“ aus Bethel in die Provinzialheilanstalt nach Wunstorf verlegt. Einige Tage später, am 27. September 1940, wurden sie von dort in die Tötungsanstalt Brandenburg/Havel gebracht und ermordet.
Hintergrund war ein Erlass des Reichsinnenministeriums: jüdische Patienten durften nicht mehr mit nichtjüdischen Patienten zusammenleben. Erst seit der historischen Forschung der 1990er Jahre ist bekannt, dass es sich um eine Sonderaktion im Rahmen der „Aktion T4“ handelte. Unabhängig von der jeweiligen Diagnose und ohne die Verwendung der für die „Aktion T4“ üblichen Meldebögen und Begutachtungsverfahren, zielte diese Sonderaktion auf die systematische Vernichtung von jüdischen Anstaltspatienten ab.