
Von der nationalsozialistischen „Euthanasie“ waren in Bethel über 3500 epilepsiekranke, behinderte und psychisch kranke Bewohner und Bewohnerinnen bedroht.
Ab Frühjahr 1940 wusste man in Bethel, dass behinderte und psychisch kranke Menschen in Tötungsanstalten gebracht und dort ermordet wurden. Diese „Aktion T4“ basierte auf einem Geheimerlass von Adolf Hitler datiert auf den 1. September 1939. Mithilfe von Meldebögen, die am 14. Juni 1940 auch an Bethel verschickt wurden, sollten die Patientinnen und Patienten über Diagnosen und Angaben zur Arbeitsfähigkeit kategorisiert werden.